- Gelenkfahrzeug
- Ge|lẹnk|fahr|zeug 〈n. 11〉 Fahrzeug, bei dem Zugfahrzeug u. Anhänger durch ein Gelenk verbunden sind u. das durchgehend begehbar ist (z. B. Gelenkomnibus)
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Ge|lẹnk|fahr|zeug, das:Fahrzeug, das aus zwei od. mehreren Teilfahrzeugen besteht, die durch ein bewegliches ↑ Gelenk (c) miteinander verbunden sind, sodass ein Durchgehen von einem zum andern möglich ist.* * *
Gelenkfahrzeug,Straßen- oder Schienenfahrzeug, das aus zwei oder mehreren, betriebsmäßig untrennbaren Teilfahrzeugen besteht, die durch Gelenkkonstruktionen, Drehgestelle oder Aufsattelung miteinander verbunden sind. Den Übergang zwischen den Teilen von Gelenkfahrzeugen, z. B. Gelenkomnibussen, ermöglichen ein Faltenbalg und eine bei Kurvenfahrt mitschwenkende kreisförmige Fußbodendrehplatte.* * *
Ge|lẹnk|fahr|zeug, das: Fahrzeug, das aus zwei od. mehreren Teilfahrzeugen besteht, die durch ein bewegliches ↑Gelenk (c) miteinander verbunden sind, sodass man von einem zum andern durchgehen kann (z. B. Großraumwagen bei der Straßenbahn): bei Kraftomnibussen, die als -e ausgebildet sind (Straßenverkehrsrecht, StVZO 151).
Universal-Lexikon. 2012.